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Alle Studiengänge: Verbindliche Festlegung der Form der AP in den Modulbeschreibungen

Die bisherige Praxis, in den Modulbeschreibungen eine Auswahl möglicher Prüfungsformen vorzugeben und die konkrete Festlegung der Prüfungsform den Dozierenden zu überlassen, ist für Lehrende und Studierende unübersichtlich. Zudem erhöht sie den Aufwand für Lehrende, da unter umständen mehrere Prüfungsformen angeboten werden müssen, damit die Studierenden ihrer Verpflichtung, genügend mündliche und genügend schriftliche APs abzulegen, nachkommen können. Zukünftig soll schon in der Modulbeschreibung eine konkrete Prüfungsform verbindlich festgelegt werden. Das sorgt für Klarheit und reduziert den Planungs- bzw. Administrationsaufwand.