Bachelor Sozialwissenschaften: Neustrukturierung der Methodenausbildung
Die bisherige Unterteilung in Erhebungsverfahren I & II sowie Analyseverfahren I & II ist inhaltlich und didaktisch nicht immer sinnvoll, da oftmals statistische Kenntnisse erforderlich sind, um die Besonderheiten bestimmter Erhebungsverfahren bzw. Methodeneffekte verstehen zu können. Zudem ist die Trennung bei spezielleren Verfahren wie den z.B. der Conjoint-Analyse artifiziell. Zukünftig soll es drei Vorlesungsmodule Erhebungs- und Analyseverfahren I, II & III geben, die in den ersten drei Semestern gelehrt werden und die die Grundlagen der empirischen Sozialforschung in einer didaktisch und fachlich sinnvollen Reihenfolge vermitteln. Zudem soll es weitere Vorlesungs- oder Workshop-Module Erhebungs- & Analyseverfahren IVa, IVb, IVc usf. geben, die gemäß den Präferenzen der Studierenden eine Vertiefung bestimmter methodischer Kompetenzen erlauben. Das könnten beispielsweise fortgeschrittene Analyseverfahren, QCA, qualitative Befragungsmethoden oder Verfahren der Inhaltsanalyse sein. Über den Wahlpflichtbereich könnten Studierende zudem dann mehr als einen Methodenbereich vertiefen.